Der Kontext
Der bestehende Rechtsrahmen in der EU fördert die Verwendung von ökologischen Verpackungen. Eines der wichtigsten Elemente der europäischen Politik in diesem Bereich ist die Richtlinie (EU) 2019/904 zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte.
Die Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten mehrere Kategorien von Einwegkunststoffprodukten abschaffen müssen, darunter auch Lebensmittelbehälter aus geschäumtem Polystyrol (EPS/XPS).
Ab dem 3. Juli 2021, dem Stichtag für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in allen EU-Mitgliedstaaten, ist der Weg zur Verwendung von ökologischen Lebensmittelverpackungen in der gesamten Union klar vorgezeichnet und unumkehrbar.
Die Verwendung ökologischer Verpackungen für Lebensmittel zum Mitnehmen wird aufgrund der Gesetzgebung zu einer dringenden Notwendigkeit, zumal der EU-Markt bis Ende 2021 vollständig von ihren Importen aus Asien (hauptsächlich China) abhängig ist.